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... Missbrauchsmythen sind analog dazu Einstellungen, die sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche verharmlosen, leugnen oder rechtfertigen. ...|... mit einem Anspruch auf Dominanz und Verfügungsgewalt...Machtbedürfnisse verbinden sich so mit sexueller Reaktion. ...|... Sexueller Mißbrauch an Kindern - mit dieser Thematik verbinden sich vor allem Schlagzeilen...die Täter zu über 80 Prozent aus dem sozialen Nahbereich der Opfer kommen...Zahl der Betroffenen läßt sich nur schwer ermitteln. Für 1997 verzeichnet die polizeiliche Kriminalstatistik 15.890 Mädchen und 5240 Jungen unter 14 Jahren...Opfer von sexuellem Mißbrauch nach §176 Strafgesetzbuch...im Nahbereich des Opfers verübt...ist die Anzeigebereitschaft besonders gering...gehen von einer Dunkelziffer zwischen 50.000 und 300.000 Fällen im Jahr aus...November 1997 beschloß der Bundestag eine Neufassung des Sexualstrafrechts...nicht länger als Vergehen, sondern als Verbrechen geahndet...juristische Praxis zeigt allerdings, daß die Zahl der Verurteilungen im Gegensatz zu den angezeigten Fällen äußerst gering ist...Trotz des gewachsenen Problembewußtseins bleibt Kindesmißbrauch...ein Verbrechen, über dem ein Mantel des Schweigens lieg...Scham über den Mißbrauch, das Gefühl, durch eigenes Verhalten die Tat provoziert zu haben...Drohungen seitens der Täter...Opfer oft über lange Zeit Stillschweigen bewahren...allenfalls durch veränderte Verhaltensweisen auf ihre Not aufmerksam machen. ...|... (§1631 Abs. 2 BGB) In Kraft getreten am 8. November 2000...“Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.” ...|... Strafgesetzbuch verbietet Misshandlungen, Vernachlässigungen und sexuellen Missbrauch von Kindern ...|... § 176 StGB [1] Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.[2] Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.[3] Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, 2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen vor ihm oder einem Dritten vornimmt, oder 3. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt, um sich, das Kind oder einen anderen hierdurch sexuell zu erregen. [4] Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 3 Nr. 3. ...|... Bundesministerium der Justiz...Pressemitteilung...Heute ist die von der rot-grünen Bundesregierung eingebrachte Verschärfung des Sexualstrafrechts im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Der Deutsche Bundestag hatte die Reform am 19. Dezember 2003 im Deutschen Bundestag endgültig verabschiedet...Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird der strafrechtliche Schutz von Kindern und behinderten Menschen gegen sexuellen Missbrauch verbessert, indem Schutzlücken geschlossen und – wo nötig – Strafen verschärft werden. ...|... Es ist sehr wichtig, daß die Kinder sofort einen Therapieplatz bekommen und nicht wie ich, erst nach 1 1/2 Jahren...Genauso wichtig ist, daß Polizisten, Lehrer und Sozialarbeiter, die mißbrauchte Kinder betreuen, eine spezielle Ausbildung auf diesem Gebiet erfahren. Es darf nie passieren, was ich während einer Vernehmung erlebte. Auf die Frage eines Polizisten, warum ich in einem Heim lebe, antwortete ihm sein Kollege: “Die ist von ihrem Vater gefickt worden” ...